Bianca Hohl Fotografie - AGB

1.
Geltung
(1) Die nachfolgenden AGB von Bianca Hohl Fotografie,
88499 Riedlingen (im Folgenden: BHF) gelten für alle
Verträge, die mit BHF geschlossen werden.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners sind, sofern nicht ausdrücklich
von BHF schriftlich akzeptiert, unverbindlich.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen
sorgfältig zu lesen und vollumfänglich zur Kenntnis zu nehmen.
Ohne Widerspruch vor Auftragsbeginn gelten diese als akzeptiert.
2.
Nutzungsrechte
(1) Die Leistungen von BHF sind urheberrechtlich
geschützt. Die folgenden Regeln gelten aber auch
dann, wenn dies nicht der Fall ist.
(2) BHF steht das Urheberrecht an allen fotografisch
hergestellten Produkten zu. Ohne der vorherigen Zustimmung von BHF
dürfen Aufnahmen nicht kopiert, gescannt oder in irgendeiner Form
vervielfältigt werden. Bei der Verwendung der Aufnahmen auf
öffentlichen Seiten im Internet oder Publikationen behält sich BHF
das Recht vor, als Urheber der Aufnahme genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt BHF
zum Schadenersatz.
(3) Die Nutzungsrechte werden erst nach Bezahlung des Honorars
an den Auftraggeber abgetreten. Sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Die von BHF hergestellten Aufnahmen sind grundsätzlich nur für den
privaten und nicht für den kommerziellen Gebrauch des Auftraggebers
bestimmt. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten
an Dritte bedarf einer separaten Vereinbarung in Schriftform.
Nutzungsrechte gehen inhaltlich, räumlich und zeitlich nur
insoweit auf den Vertragspartner über, wie dies ausdrücklich
vereinbart oder nach dem Vertragszweck erforderlich ist.
Im Übrigen verbleiben die Rechte bei BHF.
(4) Das Recht zur Änderung oder Bearbeitung
ist nicht eingeräumt, soweit nichts anderes
vereinbart wird. Der Vertragspartner ist nicht
berechtigt, Teile von Werken gesondert oder in
anderer Weise als vereinbart zu nutzen.
Bianca Hohl Fotografie – AGB´s
(5) Der Vertragspartner ist nicht zur Vergabe
von Sublizenzen berechtigt, soweit dies
nicht anderweitig geregelt ist. Dies gilt auch
hinsichtlich der Nutzung im Konzern. Soweit
der Vertragspartner eine Agentur ist, ist die
Weitergabe der eingeräumten Rechte an den
Endkunden des Vertragspartners gestattet.
(6) Die in Einzelfällen bestehende Verpflichtung
des Vertragspartners zur selbständigen
Meldung bestimmter Nutzungen bei einer
Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA) bleibt
unberührt.
3.
Originale und Quellcodes
(1) BHF ist nicht verpflichtet, Originale, RAW-Dateien, Negative,
Masterbänder, Quellcodes o.ä. an den
Vertragspartner herauszugeben, soweit dies nicht
ausdrücklich vereinbart wird.
(2) Der Vertragspartner hat ihm überlassene
Originale unverzüglich nach Gebrauch
zurückzureichen. Der Vertragspartner hat diese
auf eigene Kosten in branchenüblicher Verpackung
auf eigene Gefahr an BHF zurückzusenden.
(3) BHF trifft keine besondere Archivierungspflicht.
Die digitalen Aufnahmen werden von BHF nach dem Fotoshooting gesichtet
und nach fototechnischen und künstlerischen Aspekten bewertet.
Eine bestimmte Anzahl an Bildern (kann nicht pauschalisiert werden)
wird zur Bildpräsentation aufgearbeitet. Alle nicht berücksichtigten Bilder
werden von der Fotografin binnen 30 Tagen dauerhaft gelöscht. Die Bilder
aus der Bildpräsentation werden für eventuelle Nachbestellungen für
maximal 6 Monate archiviert. Nach Ablauf dieser Zeit ist BHF berechtigt,
aber nicht verpflichtet, diese dauerhaft zu löschen. Ausgenommen hiervon
sind Bilder, die vom Auftraggeber zur Veröffentlichung durch BHF
freigegeben wurden.
Desweiteren empfiehlt BHF dem Auftraggeber dringend, erhaltene
Speichermedien (USB-Stick, CD, Download-Link) auf mindestens zwei
weiteren Speichermedien (Computerfestplatte, externe Festplatte, USBStick,
CD etc.) zu sichern. BHF haftet nicht für Datenverlust, der aus
einem
defekten Speichermedium resultiert.
4.
Abnahme
Soweit BHF eine Werkleistung erbringt, ist der
Vertragspartner verpflichtet, diese innerhalb
von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung auf
ihre Funktionen und Fehlerfreiheit zu überprüfen.
Kommt es binnen dieser Frist nicht zur
Abnahmeprüfung, gilt das Werk als abgenommen.
Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen, wenn
der Vertragspartner die abgelieferte Leistung
rügelos in Benutzung nimmt.
5.
Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die per E-Mail oder Whatsapp gesendeten Preise von BHF
zum Zeitpunkt der Bestellung/-Auftragserteilung. Alle genannten Preise sind
Preise in Euro und enthalten die gesetzlich vorgeschriebene
Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten werden zuzüglich
berechnet. Die Erstattung von Reisekosten und Spesen sowie von
Materialaufwand und Requisite ergibt sich aus gesonderter Vereinbarung.
Die Erstellung von Vervielfältigungsstücken der Produkte ist gesondert
zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart wird.
(2) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart,
sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von acht
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten. Es wird bei Terminbuchung eine Terminreservierungsgebühr
in Höhe von 100 Euro fällig. Erst mit Eingang der Gebühr
bei BHF gilt der schriftlich vereinbarte Zeitraum als gebucht.
Trifft die Terminreservierungsgebühr nicht fristgemäß ein,
so ist BHF nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
Wenn die vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird, entsteht
BHF demnach ein Vermögensschaden, daher wird die
Terminreservierungsgebühr nicht zurück erstattet.
(3)Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall oder Todesfall
(Familie), sowie Pandemien, der-/die zu einer Absage des
Shootingtermines führt. Eine Überprüfung-/Ein Nachweis der
Situation liegt im Ermessen von BHF.
(4) Eine Aufrechnung steht dem Vertragspartner
nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von BHF anerkannt sind.
(5) BHF behält sich das Recht vor, ein Fotoshooting
wegen Krankheit oder wegen eines anderen unvorhersehbaren
Ereignisses, zu verschieben. Der Auftraggeber wird in diesem Fall
umgehend informiert und der Fototermin zum frühstmöglichen
verfügbaren Termin verschoben.
6.
Vorzeitige Kündigung
(1) Soweit BHF eine Werkleistung erbringt
und der Vertragspartner den Vertrag im
Konzeptionsstadium zu beenden wünscht, gilt,
soweit für diesen Fall ein Kündigungsrecht
vereinbart ist, eine nach Aufwand entsprechend
reduzierte Vergütung zur Aufwandsentschädigung
als vereinbart. Im Übrigen gilt § 649 BGB.
(2) Alle Nutzungsrechte verbleiben im Falle einer
vorzeitigen Kündigung bei BHF.
7.
Mängelrüge und Gewährleistung
Der Vertragspartner hat die Leistung und
die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich
bei BHF zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können,
sind BHF unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
und spezifiziert mitzuteilen.
8.
Inhaltsverantwortlichkeit
(1) BHF ist zur Rechtsberatung weder berechtigt
noch verpflichtet. Der Vertragspartner ist für
das Endprodukt verantwortlich. Er hat vor der
Verwendung von Gestaltungen zu prüfen, ob diese in
seiner Branche eventuell gegen Normen des Straf-,
Jugendschutz-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-
, Wettbewerbs-, Datenschutzrechts oder sonstige
Gesetze verstoßen können.
(2) Soweit der Vertragspartner BHF Inhalte anliefert
oder Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der
zu erstellenden Gestaltungselemente macht,
hat er BHF von hieraus resultierenden Schäden
(insbesondere bei urheberrechtlichen Problemen)
freizustellen.
(3) Soweit der Vertragspartner Inhalte in
elektronischer Form anliefert, die mit schädlichen
Programmen (z.B. Computerviren) infiziert sind,
haftet er BHF für hieraus resultierende Schäden.
9.
Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche gegen BHF sind
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten, die Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers
bzw. der Gesundheit einer Person vorliegt. Gleiches
gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder
Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung
ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren
und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.
10.
Geheimhaltung
(1) BHF wird alle Betriebsgeheimnisse des
Vertragspartners, die im Rahmen der Abwicklung
des Vertragsverhältnisses zugänglich werden,
vertraulich behandeln.
(2) Soweit BHF im Einzelfall einen Subunternehmer
mit der Erbringung einer Teilleistung
beauftragt, wird BHF diese Verpflichtung
weiterreichen.
11.
Namensnennung und Referenzen
(1) BHF ist in den von BHF erstellten Produkten
und gestalteten Werbemitteln in geeigneter
und üblicher Form namentlich als Agentur bzw.
Urheber zu nennen, soweit nichts anderes
vereinbart ist oder BHF dies nicht ausdrücklich
ablehnt. Die Ablehnung kann auch zu einem
späteren Zeitpunkt erklärt werden.
(2) BHF ist berechtigt, den Vertragspartner in seinen
Werbemitteln als Referenzkunden zu benennen,
soweit nichts anderes vereinbart wird.
12.
Textform
Rechtsgestaltende Erklärungen gegenüber
BHF sowie Vertragsänderungen bedürfen der
Schriftform oder eines Telefax.
13.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim
Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine
juristische Person öffentlichen Rechts handelt,
Riedlingen an der Donau. Das Vertragsverhältnis unterliegt
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam
sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen unberührt.
15.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden allein zum Zwecke der Durchführung
der Dienstleistung von BHF erhoben und verarbeitet. Die Daten werden
solange gespeichert, wie diese für den jeweiligen Verarbeitungszweck
benötigt werden und solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.
Danach werden diese gelöscht, sofern nicht ausdrücklich einer darüber
hinausgehenden Datenverwendung zugestimmt wurde.
16.
Fotografieren / Filmen während der Fotosession
Es ist dem Auftraggeber nicht erlaubt während der Fotosession mit
der mitgebrachten Kamera, dem Smartphone o.ä. Fotos und/oder Videos
zu machen! Ausgenommen sind MakingOf-Bilder und -Videos, die im Voraus
von der Fotografin gestattet und die allesamt für Werbezwecke der
Fotografin freigegeben werden müssen.